Objektschutz
Laut Definition ist der Objektschutz die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung. Er zielt darauf ab, die Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die Inbesitznahme eines Objektes durch Störer, Kriminelle oder Feinde zu verhindern. Dabei soll die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit des Objektes erhalten bleiben.
In unseren Augen beinhaltet die Bewachung fremden Eigentums jedoch vieles mehr:

* Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
* Bestreifung
* Observation
* Einlasskontrollen
* Durchsuchung von Personen oder Sachen
* Empfangs- und Pförtnertätigkeiten
* operationale Aufgaben in Absprache
Unsere Mitarbeiter verstehen sich als Dienstleister an Ihrer Seite, der in erster Linie selbstverständlich für Ihre bzw. die Sicherheit des Objektes sorgt, aber dennoch den Servicegedanken nicht außer Acht lässt.
