Begleitschutz
Was ist der Unterschied zwischen Begleitschutz und Personenschutz?
Begleitschutz wird oft als eigentlicher Personenschutz verstanden. Das ist aber nicht richtig.
Der Begleitschutz ist nur ein kleiner Teil des Personenschutzes, nämlich die Begleitung der Schutzperson zu Fuß, im Auto, im Theater usw. Wir verstehen unter Begleitschutz die einfache Begleitung gefährdeter Personen bei besonderen Anlässen (z.B. Geschäftsessen oder Bargeldtransport) durch einen oder mehrere Personenschützer; andere Bestandteile des Personenschutzes finden nicht statt.

Diese anderen Bestandteile des Personenschutzes können eine detektivische Aufklärung der zu besuchenden Orte, der Wegstrecken und Personen sein. Es kann sein, daß bestimmte Personen zu überprüfen oder zu überwachen sind. Es kann sein, dass Fahrzeuge durchsucht und ständig bewacht werden. Es kann sein, daß sämtliche Post überprüft wird. Es gibt eine Vielzahl von Dingen, die auf Grund der Gefährdungsanalyse notwendig werden können und die nur im Zusammenhang den wirklichen Personenschutz gewährleisten können.
Ein einzelner Mann ist für all diese Aufgaben einfach zu wenig.
Nach einer gewissen Zeit könnten Sie meinen: „Es ist ja bisher nichts passiert! Wozu brauche ich so viele Beschützer um mich! Weniger reichen auch!“ – Nun, vielleicht ist ja gerade wegen der vielen um Sie besorgten Beschützer noch nichts passiert.
Es gehört zum Beruf des Personenschützers, dass er als unnütz empfunden wird, so lange nichts passiert. Und doch ist gerade das seine allererste Aufgabe:
* zu verhindern, dass überhaupt etwas passiert.
Somit ist der Personenschützer dann am erfolgreichsten, wenn der Kunde den Eindruck bekommt, der Personenschutz sei überflüssig.
